Teilnahmebedingungen
für junge Talente
• Pro Person kann nur ein einziges Gesuch eingereicht werden.
• Wohnsitz im Kanton St. Gallen
• Alter zwischen 4 bis 25 Jahre
• Intensive musikalische Aktivität ausübend
• Auf den Stufen Basis, Aufbau I und II: Von einer professionellen Lehrperson begleitet und unterstützt, Unterricht bei einer SGV-Musikschule, Kantonschule oder Berufsfachschule im Kanton St. Gallen
Mit der Einreichung Ihres Gesuches erklären Sie, dass das Musiktalent die stufenspezifischen Bedingungen bei der Musikschule erfüllt. Bei der Bewilligung des Gesuches spielen neben den fachlichen auch finanzielle Kriterien eine Rolle. Die Koordinationsstelle JTM-SG verfügt frei, wie die Bundesgelder an die Leistungserbringen und an die Talente in den verschiedenen Stufen verteilt werden (bitte beachten Sie dies und nehmen dies mit der Teilnahme in Kauf, dass eine hohe Punktzahl bei der fachlichen Bewertung somit nicht zwingend auch die Zusprechung eines Förderbeitrages zur Folge haben muss).
Im Falle einer gesprochenen Förderung muss das Musiktalent ab dem Schuljahr 2026/27 nachweisbar folgende Bedingungen erfüllen, ansonsten kein Förderbeitrag ausbezahlt werden kann.
Stufe Basis (Kindergarten, 1. - 6. Primarstufe): (ab August 2026, dem neuen Schuljahr 2026/27)
- Instrumental- oder Gesangs-Einzelunterricht, mindestens 40 Minuten wöchentlich (ideal 2 x 30 Minuten wöchentlich)
- Mitwirkung in einem Anfänger-Ensemble (inklusive Rhythmik, Chor etc.)
- Mitwirkung bei einer öffentlichen Vorspielplattform
Stufe Aufbau I (Sekundarstufe I):(ab August 2026, dem neuen Schuljahr 2026/27)
- Instrumental- oder Gesangs-Einzelunterricht, mindestens 70 Minuten wöchentlich (die 70 Minuten Instrumentalunterricht können fakultativ auf zwei Instrumente aufgeteilt werden)
- Besuch angewandte Musiktheorie
- Mitwirkung in einem Ensemble
- Mitwirkung bei einer öffentlichen Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)
Stufe Aufbau II (Sekundarstufe II - Mittelschulen und Berufsfachschulen): (ab August 2026, dem neuen Schuljahr 2026/27)
- Instrumental- oder Gesangs-Einzelunterricht, mindestens 80 Minuten wöchentlich
- Zweitinstrument mindestens 30 Minuten alle 14 Tage
- Besuch angewandte Musiktheorie (z.B. Gehörbildung, Harmonielehre, Solfège)
- Mitwirkung in einem Ensemble
- Mitwirkung bei einer öffentlichen Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)
• Wohnsitz im Kanton St. Gallen
• Alter zwischen 4 bis 25 Jahre
• Intensive musikalische Aktivität ausübend
• Auf den Stufen Basis, Aufbau I und II: Von einer professionellen Lehrperson begleitet und unterstützt, Unterricht bei einer SGV-Musikschule, Kantonschule oder Berufsfachschule im Kanton St. Gallen
Mit der Einreichung Ihres Gesuches erklären Sie, dass das Musiktalent die stufenspezifischen Bedingungen bei der Musikschule erfüllt. Bei der Bewilligung des Gesuches spielen neben den fachlichen auch finanzielle Kriterien eine Rolle. Die Koordinationsstelle JTM-SG verfügt frei, wie die Bundesgelder an die Leistungserbringen und an die Talente in den verschiedenen Stufen verteilt werden (bitte beachten Sie dies und nehmen dies mit der Teilnahme in Kauf, dass eine hohe Punktzahl bei der fachlichen Bewertung somit nicht zwingend auch die Zusprechung eines Förderbeitrages zur Folge haben muss).
Im Falle einer gesprochenen Förderung muss das Musiktalent ab dem Schuljahr 2026/27 nachweisbar folgende Bedingungen erfüllen, ansonsten kein Förderbeitrag ausbezahlt werden kann.
Stufe Basis (Kindergarten, 1. - 6. Primarstufe): (ab August 2026, dem neuen Schuljahr 2026/27)
- Instrumental- oder Gesangs-Einzelunterricht, mindestens 40 Minuten wöchentlich (ideal 2 x 30 Minuten wöchentlich)
- Mitwirkung in einem Anfänger-Ensemble (inklusive Rhythmik, Chor etc.)
- Mitwirkung bei einer öffentlichen Vorspielplattform
Stufe Aufbau I (Sekundarstufe I):(ab August 2026, dem neuen Schuljahr 2026/27)
- Instrumental- oder Gesangs-Einzelunterricht, mindestens 70 Minuten wöchentlich (die 70 Minuten Instrumentalunterricht können fakultativ auf zwei Instrumente aufgeteilt werden)
- Besuch angewandte Musiktheorie
- Mitwirkung in einem Ensemble
- Mitwirkung bei einer öffentlichen Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)
Stufe Aufbau II (Sekundarstufe II - Mittelschulen und Berufsfachschulen): (ab August 2026, dem neuen Schuljahr 2026/27)
- Instrumental- oder Gesangs-Einzelunterricht, mindestens 80 Minuten wöchentlich
- Zweitinstrument mindestens 30 Minuten alle 14 Tage
- Besuch angewandte Musiktheorie (z.B. Gehörbildung, Harmonielehre, Solfège)
- Mitwirkung in einem Ensemble
- Mitwirkung bei einer öffentlichen Vorspielplattformen (mind. einmal pro Semester)
Leistungserbringer
1. Musikschulen im Kanton St. Gallen, die Mitglieder des SGV sind.
2. Kantons- und Berufsschulen im Kanton St. Gallen
3. Auf der Stufe PreCollege zertifizierte Institutionen gemäss dem Qualitätslabel Pre-College Music CH.
3. Institutionen, Organisationen, Unternehmungen, Personen etc., die im Rahmen des Projektes JTM-SG im Auftrag der Koordinationsstelle JTM-SG Leistungen erbringen (u.a. im Zusammenhang mit dem Talent-Tag, der Mappe JTM-SG etc.).
2. Kantons- und Berufsschulen im Kanton St. Gallen
3. Auf der Stufe PreCollege zertifizierte Institutionen gemäss dem Qualitätslabel Pre-College Music CH.
3. Institutionen, Organisationen, Unternehmungen, Personen etc., die im Rahmen des Projektes JTM-SG im Auftrag der Koordinationsstelle JTM-SG Leistungen erbringen (u.a. im Zusammenhang mit dem Talent-Tag, der Mappe JTM-SG etc.).