Gesuch einreichen
Gesuche für junge Talente können bis Sonntag, 15. März 2026 eingereicht werden.Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie sich einloggen bzw. registrieren.
Anleitung
Der vorliegende Prozess definiert nicht, ob jemand Talent hat oder nicht, sondern regelt, welche Gesuche nach Durchführung des Verfahrens Fördergelder erhalten oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich jetzt für jene Stufe anmelden, die für das Schuljahr 2026/27 gilt, das im August 2026 beginnt.
1. Erziehungsberechtigte oder volljährige Gesuchsteller/innen erstellen ein Login auf der Seite https://www.junge-talente-musik-sg.ch/?action=info und füllen das digitale Dossier aus. Geben Sie alle notwendigen Informationen ganz genau ein und laden Sie das Video und die Musik-Noten (siehe Anforderung unten) hoch. Auf Stufe «Pre-College» genügt eine Bestätigung des Studienplatzes, die folgenden Schrittte 2 - 7 entfallen.
2. Die Schulleitung nimmt das Gesuch zur Kenntnis und das Gesuch wird automatisch weitergeleitet.
5. Die Koordinationsstelle erhält den Zugriff auf alle Dossiers und weist jedem Dossier zwei Mitglieder der Fachkommission zur Beurteilung zu.
6. Die zwei Mitglieder der Fachkommission (Fachexperten) prüfen die ihnen zugeteilten Videos separat und bewertet sie nach Kriterien mit Punkten.
7. Pro Stufen werden Ranglisten erstellt.
8. Die Koordinationsstelle entscheidet auf Basis dieser Ranglisten und der zur Verfügung stehenden Mittel völlig frei, wie sie diese unter den Geschustellenden und den Leistungserbringern verteilt und informiert die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Gesuchstellenden, ob diese Fördergelder erhalten oder nicht.
9. Der Entscheid, ob ein Gesuch eine Förderung erhält oder nicht wird den Gesuchstellenden auf das von ihnen angegebene E-Mail mitgeteilt.
10. Die zugesprochenen Fördergelder werden nur ausbezahlt, wenn in einem späteren Schritt (im August 2026 erfolgt eine Aufforderung zur Deklaration) zuerst durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, danach durch die Schulleitungen bestätigt wird, dass beim Unterrichtsbesuch die Bedingungen
https://www.junge-talente-musik-sg.ch/?action=teilnahmebedingungen erfüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich jetzt für jene Stufe anmelden, die für das Schuljahr 2026/27 gilt, das im August 2026 beginnt.
1. Erziehungsberechtigte oder volljährige Gesuchsteller/innen erstellen ein Login auf der Seite https://www.junge-talente-musik-sg.ch/?action=info und füllen das digitale Dossier aus. Geben Sie alle notwendigen Informationen ganz genau ein und laden Sie das Video und die Musik-Noten (siehe Anforderung unten) hoch. Auf Stufe «Pre-College» genügt eine Bestätigung des Studienplatzes, die folgenden Schrittte 2 - 7 entfallen.
2. Die Schulleitung nimmt das Gesuch zur Kenntnis und das Gesuch wird automatisch weitergeleitet.
5. Die Koordinationsstelle erhält den Zugriff auf alle Dossiers und weist jedem Dossier zwei Mitglieder der Fachkommission zur Beurteilung zu.
6. Die zwei Mitglieder der Fachkommission (Fachexperten) prüfen die ihnen zugeteilten Videos separat und bewertet sie nach Kriterien mit Punkten.
7. Pro Stufen werden Ranglisten erstellt.
8. Die Koordinationsstelle entscheidet auf Basis dieser Ranglisten und der zur Verfügung stehenden Mittel völlig frei, wie sie diese unter den Geschustellenden und den Leistungserbringern verteilt und informiert die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Gesuchstellenden, ob diese Fördergelder erhalten oder nicht.
9. Der Entscheid, ob ein Gesuch eine Förderung erhält oder nicht wird den Gesuchstellenden auf das von ihnen angegebene E-Mail mitgeteilt.
10. Die zugesprochenen Fördergelder werden nur ausbezahlt, wenn in einem späteren Schritt (im August 2026 erfolgt eine Aufforderung zur Deklaration) zuerst durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, danach durch die Schulleitungen bestätigt wird, dass beim Unterrichtsbesuch die Bedingungen
https://www.junge-talente-musik-sg.ch/?action=teilnahmebedingungen erfüllt werden.
Nachfolgende Bedingungen müssen im Videobeispiel zwingend erfüllt sein
• Aufnahme von einem längeren oder zwei kürzeren Stücken von total maximal 5 Minuten (werden 2 Stücke eingereicht, so müssen diese zusammengehängt und in einem einzigen Video hochgeladen werden).
• Jedes einzelne Stück muss ohne Schnitte aufgenommen werden (ein Schnitt ist nur erlaubt, wenn anstatt einem zwei Stücke in einem einzigen Video hochgeladen werden und dieser Schnitt zwischen den zwei Stücken ist).
• Die Videos (max. Grösse: 500 MB) dürfen nicht nachbearbeitet werden. Verzichten Sie auch auf Titel-Einblendungen und andere Effekte.
• Es muss ein Solovortrag sein. Eine Instrumentalbegleitung oder mit Play-a-long ist möglich.
• Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden, Hände und Gesicht müssen sichtbar sein.
• Aufnahmen können mit handelsüblichen Geräten gemacht werden, zum Bespiel: Mobiltelefon, Kamera oder Laptop.
Förderungsgesuche, deren Video nicht den Anforderungen entsprechen, werden ohne weiteres aus dem Programm gestrichen
• Jedes einzelne Stück muss ohne Schnitte aufgenommen werden (ein Schnitt ist nur erlaubt, wenn anstatt einem zwei Stücke in einem einzigen Video hochgeladen werden und dieser Schnitt zwischen den zwei Stücken ist).
• Die Videos (max. Grösse: 500 MB) dürfen nicht nachbearbeitet werden. Verzichten Sie auch auf Titel-Einblendungen und andere Effekte.
• Es muss ein Solovortrag sein. Eine Instrumentalbegleitung oder mit Play-a-long ist möglich.
• Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden, Hände und Gesicht müssen sichtbar sein.
• Aufnahmen können mit handelsüblichen Geräten gemacht werden, zum Bespiel: Mobiltelefon, Kamera oder Laptop.
Förderungsgesuche, deren Video nicht den Anforderungen entsprechen, werden ohne weiteres aus dem Programm gestrichen